Gemeinsam Lebensfroh!

Niemand darf wegen seiner Behinderung
benachteiligt werden.
Grundgesetz Artikel 3 Absatz 3 Satz 2

Illustriertes Symbol einer Sonne

Niemand darf wegen seiner Behinderung benachteiligt werden

Grundgesetz Artikel 3 Absatz 3 Satz 2

Diesem Satz fĂĽhlen wir uns seit GrĂĽndung 1975 – seit nunmehr ĂĽber 50 Jahre – verpflichtet. Dieser Satz leitet unser Handeln und unsere Angebote.

Erst 2009 wurde die UN-Behindertenrechtskonvention in Deutschland in Kraft gesetzt. Damit wurde das Wort „Inklusion“ eingeführt.
Inklusion bedeutet alles so zu gestalten, dass alle mit all ihren Unterschieden und Bedürfnissen gleichberechtigt mitmachen können.

Unser Vereinsleben, unsere Angebote, unsere Projekte sind danach ausgerichtet.

Wir stellen dies auf den folgenden Seiten vor.

Viel SpaĂź beim Suchen und Finden.

Gemalter Regenbogen
Schwimmer im Wasser beim Schwimmfest
Gruppenbild vom Sportfest

Angebote & Aktivitäten

Social Media

Inhalte folgen in KĂĽrze

illustrierte bunte Linien

Mitmachen & UnterstĂĽtzen

Bei unseren Angeboten und Aktivitäten kann jeder mitmachen. Egal welches Alter, egal ob mit oder ohne Behinderung, egal welche Behinderung.
Man sollte nur SpaĂź und Freude an der Sache haben.

Natürlich kann uns auch jeder unterstützen. Hier gibt’s viele Möglichkeiten:

  • UnterstĂĽtzung als Helferin oder Helfer bei den Sportangeboten
  • UnterstĂĽtzung als Helferin oder Helfer bei Disco und den verschiedenen Gruppen.
  • UnterstĂĽtzung mit Spenden

Man benötigt nur ein offenes Herz und etwas Einfühlungsvermögen.

abstrakte gezeichnete Formen
Gruppenbild beim Wintersport
Gruppenbild des Vereins EBK Olching e.V.